Sie führen das Unternehmen.
Loops führt die Bücher.
LoopsFinanz und LoopsLohn sind seit fast 30 Jahren die zuverlässigen Buchhaltungsprogramme für Schweizer KMU und Treuhänder. Mit voller doppelter Buchhaltung, Debi/Kredi, MWST, Kostenstellen, Fremdwährungen, QR-Rechnung sowie camt- und pain-Schnittstellen für Ihr E-Banking.
Schweizer KMU, Treuhänder und Vereine vertrauen Loops
Zwei Programme.
Eine vollständige Lösung für Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung
LoopsFinanz und LoopsLohn lassen sich einzeln nutzen oder kombinieren. Identische Bedienlogik, plattformunabhängige Mandanten und unbegrenzte Anzahl Mandanten in jeder Lizenz.
Finanzbuchhaltung
LoopsFinanz
Das Programm bietet alle Funktionen einer professionellen Buchhaltungssoftware, ist aber denkbar einfach zu bedienen – die optimale Lösung sowohl für Einsteiger wie auch Profis.
Doppelte Buchhaltung mit frei gestaltbarer Kontostruktur, MWST-Abrechnung und Auswertungen wie Bilanz, Erfolgsrechnung, Journal und Kontoblatt. Mit den Erweiterungen Pro (Fremdwährungen, Kostenstellen) und Debi/Kredi (Rechnungen, Mahnungen, QR-Rechnung, camt/pain).
Von der ersten Buchung bis zum Jahresabschluss deckt LoopsFinanz das volle Spektrum der professionellen Schweizer Finanzbuchhaltung ab. Hunderte von Funktionen, sauber organisiert.
LoopsFinanz spricht die Sprache Ihres E-Bankings: camt-Dateien aus jeder Schweizer Bank werden direkt eingelesen und automatisch verbucht, Zahlungsaufträge als pain.001 (ISO 20022) exportiert und QR-Rechnungen per Lesegerät oder manuell erfasst.
camt.053 · Bankauszug-Import
Per Drag & Drop ins Buchungsfenster ziehen, Sammelkonto und Gegenkonten zuweisen, fertig. Alle Bewegungen sind verbucht.
camt.054 · Avis & Einzahlungen
Debitoren-Einzahlungen werden über die QR-Referenz automatisch zugeordnet. So bleibt Ihre Offene-Posten-Buchhaltung sauber.
pain.001 · Zahlungsauftrag-Export
Kreditoren-Zahlungen und Lohnzahlungen direkt als ISO-20022-Datei ans E-Banking übergeben, inkl. Gebührenregelung und Zahlungsbestätigung per E-Mail.
QR-Rechnung · senden & empfangen
QR-Rechnungen drucken, Kreditoren-QR mit dem Swiss QR Reader einlesen. QR-IBAN, BIC und Referenz werden automatisch befüllt.
LoopsLohn im Detail
Schweizer Löhne mit voller Kontrolle
Lohnarten frei zusammensetzen, Lohnläufe nachträglich editieren oder löschen, Auszahlungen direkt als pain.001 exportieren und am Jahresende Lohnausweise auf Knopfdruck erstellen.
Seit 1996 kontinuierlich weiterentwickelt und noch lange nicht fertig. Feedback und Ideen unserer Anwender sind uns stets willkommen und helfen uns, Loops aktuell zu halten und stetig zu verbessern.
Benutzerfreundlichkeit und Flexibilität
Auch ohne tiefe Buchhaltungskenntnisse führen Sie eine professionelle doppelte Buchhaltung. Kontostrukturen, Auswertungen und Mandanten gestalten Sie frei.
Flexible Mandanten
Ein Mandant ist eine einzelne Datei, plattformunabhängig zwischen macOS und Windows. Buchungen, Jahre und Rechnungen werden sofort gespeichert.
Mehrere Fenster gleichzeitig
Buchungen, Kontoblatt und Bilanz parallel offen. Der magnetische Assistent liefert dazu jederzeit die passenden Hinweise.
Unbegrenzt mandantenfähig
Beliebig viele Mandanten in jeder Lizenz. Ideal für Treuhand-Büros und Firmen mit mehreren Gesellschaften.
Einzel- oder Server-Version
Allein arbeiten oder zu mehreren am gleichen Mandanten. Mit der Server-Version skaliert Loops mit Ihrer Firma mit.
Dabei behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden selber wo Sie diese ablegen möchten.
Lernen Sie Loops kennen. 30 Tage kostenlos.
Voller Funktionsumfang, keine Zahlungsdaten erforderlich. Wir senden Ihnen per E-Mail einen Download-Link.
Ja, Sie können eine voll funktionsfähige Demoversion für macOS oder Windows herunterladen. Die Demoversionen laufen 30 Tage ohne Einschränkungen. Kaufen Sie LoopsFinanz/LoopsLohn, können Sie die mit der Demoversion erstellten Mandanten weiter nutzen, egal ob unter macOS oder Windows.
Gehen Sie einfach auf die Seite "Demoversion beantragen" und holen Sie sich Ihre kostenlose Demoversion.
Ja, Sie können den Loops-Server auf einem virtuellen Server in der Cloud betreiben, z.B. bei Infomaniak oder einem anderen Schweizer Anbieter. So erhalten Sie sicheren Mehrbenutzer- und Fernzugriff auf Ihre Buchhaltung, ohne selbst einen physischen Server zu betreiben.
Was nicht funktioniert: Loops-Mandanten direkt in Dropbox, Google Drive, OneDrive oder iCloud öffnen. Diese Dienste synchronisieren die Datenbank (SQLite) im laufenden Betrieb und können sie dabei beschädigen. Für Backups sind sie aber problemlos nutzbar.
Mehr dazu auf unserer Server-Version Seite.
Alle Versionen stehen für macOS ab Big Sur (11) oder Windows ab Version 10 zur Verfügung. Die Programme sind plattformabhängig, aber die erstellten Mandanten sind plattformunabhängig.
Empfehlung: Rechner mit mindestens 16 GB Arbeitsspeicher (RAM).
Unser Wartungsvertrag heisst Loops-Service-Vertrag. Nur mit dem Loops-Service-Vertrag erhalten Sie Updates sowie kostenlos Support. Unsere günstigen Preise für einen Wartungsvertrag sind abhängig von der Version und starten bereits ab CHF 180.- (inkl. MwSt.).
Hier eine PDF-Datei mit allen Informationen und Preisangaben zum "Loops-Service-Vertrag".
Wir freuen uns, die Veröffentlichung von LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 bekannt zu geben – die neuesten und bisher leistungsstärksten Versionen unserer Buchhaltungssoftware.
Die 5er-Versionen von LoopsFinanz und LoopsLohn bringen zahlreiche Verbesserungen und neue Funktionen mit sich, die Ihre Buchhaltung noch effizienter und sicherer machen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor – darunter die neue Server-Version, den Umstieg auf die moderne SQLite-Datenbank und was das für Sie bedeutet, die native Unterstützung für Apple Silicon sowie wichtige Sicherheitsupdates, Bugfixes und Funktionserweiterungen.
Neue Server-Version
Eine der bedeutendsten Neuerungen der 5er-Versionen ist die Einführung der Loops Server-Version. Mit der Server-Version können mehrere Benutzer gleichzeitig auf die Buchhaltungssoftware zugreifen und Daten in Echtzeit aktualisieren. Darüber hinaus ermöglicht die Server-Version den sicheren Fernzugriff über VPN, sodass Sie auch von unterwegs stets Zugriff auf Ihre wichtigen Buchhaltungsdaten haben.
LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 wurden dabei für den Multi-User-Betrieb optimiert: Mehrere Anwender können parallel in derselben Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung arbeiten. Dank rollenbasierten Berechtigungen lassen sich individuelle Zugriffsrechte einfach verwalten, und im Buchungsjournal ist jederzeit transparent nachvollziehbar, wer welche Buchung vorgenommen hat.
Die Loops Server-Version ist als Abo (1. Jahr gültig, inkl. Support) erhältlich.
Der Loops-Server (basiert auf cubeSQL) läuft auf macOS, Windows und Linux und ist schnell (mit Einrichtungsassistenten) eingerichtet. Mit dem Erwerb der Server-Lizenz erhalten Sie von uns die Installationsanleitung und Download-Links für die Server-Version.
Hier mehr erfahren & bestellen
Umstieg auf die moderne Datenbank SQLite
Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 profitieren Sie von einer spürbaren Leistungssteigerung – insbesondere bei größeren Mandanten. Der Schlüssel dazu ist ein Technologiewechsel der Datenbank zu SQLite, der nicht nur die Server-Version möglich macht, sondern auch blitzschnelle Datenverarbeitung und maximale Stabilität gewährleistet. Grosse Datenmengen werden spürbar schneller geladen, was Ihre tägliche Arbeit beschleunigt.
Mit dem Wechsel auf SQLite muss jeder Mandant auf demselben Rechner (lokal) genutzt werden. Der Zugriff auf Mandanten auf externen Servern (NAS, Windows-Server) werden von SQLite nicht unterstützt. In diesen Fällen wird die Loops Server-Version benötigt.
Native Unterstützung für Apple Silicon
Beide Programme – LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 – wurden vollständig optimiert für Apple Silicon.
Die native Unterstützung der M-Chips sorgt für eine flüssigere und schnellere Benutzererfahrung.
Damit sind LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 nicht nur mit den aktuellen, sondern auch mit zukünftigen macOS-Versionen bestens kompatibel – inklusive längerer Akkulaufzeit und verbesserter Performance auf den neuesten Apple-Geräten.
Kompatibilität mit den Änderungen im Zahlungsverkehr
Ab 21. November 2025 gelten im Schweizer Zahlungsverkehr neue Vorgaben: Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung werden Pflicht. QR-Rechnungen müssen dann vollständige Adressdaten enthalten – mit separaten Feldern für Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land. Ab dem 21. November 2025 können Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr zuverlässig verarbeitet werden.
Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 sind Sie auf diese kommende Änderung vorbereitet - alle Änderungen rund um die QR-Rechnung sind in dieser neuen Version berücksichtigt.
Ferienverwaltung & Zeiterfassung für LoopsLohn
LoopsLohn5 verfügt über eine direkte Schnittstelle zu unserer Software MULTICAL. Damit lassen sich Ferien-, Krankheits- und Zeiterfassungsdaten komfortabel zwischen LoopsLohn und MULTICAL austauschen.
Ferienkontingente, Ferienansprüche, Restferien, Krankheitsmeldungen sowie Zeiterfassungsdaten (Arbeitsstunden) können aus MULTICAL importiert werden. Diese Daten werden in LoopsLohn übernommen und stehen direkt in den relevanten Bereichen zur Verfügung - Ferien- und Absenzinformationen erscheinen in den Lohnabrechnung, während Zeiterfassungsdaten in der Lohnliste für die Berechnung von Zahlungen genutzt werden können.
Neuerungen & Bugfixes
Neben den oben genannten Neuerungen enthalten LoopsLohn und LoopsFinanz eine Vielzahl an neuen Funktionen und Verbesserungen, die Ihre tägliche Arbeit erleichtern. Zu den wichtigsten Erweiterungen gehören:
Direkte Schnittstelle zwischen LoopsLohn und LoopsFinanz für die automatische Übernahme von Lohnbuchungen: Lohnbuchungen können mit den 5er-Versionen automatisch von LoopsLohn in LoopsFinanz übernommen werden. Damit entfällt der mühsame manuelle Schritt von Export und Import. Im Journal können Sie nach allen Lohnbuchungen von LoopsLohn filtern.
Erweiterte Budgetfunktion in LoopsFinanz Pro: Im Fenster „Konti“ steht Ihnen jetzt ein neuer Bereich „Budget“ zur Verfügung.
Damit können Sie Ihre Budgets direkt in der Konto-Eingabemaske verwalten und Budgets für das gesamte Jahr, die Quartale oder einzelne Monate erfassen und verteilen.
Beleg-Upload: Neu können Sie Belege nicht nur zu Buchungen, sondern auch zu Debitoren- und Kreditorenrechnungen hinterlegen.
Das komplett überarbeitete Interface macht den Upload und die Verwaltung Ihrer Belege deutlich komfortabler. Zusätzlich lässt sich in der Buchungsliste eine neue Spalte „Belege“ einblenden – so sehen Sie auf einen Blick, welche Buchungen bereits einen Beleg hinterlegt haben und können diese direkt öffnen. Auch die Server-Version unterstützt den Beleg-Upload: Die Belege werden dabei automatisch auf dem Server abgelegt. Eine einmalige Einrichtung auf dem Server genügt, um die Funktion zu aktivieren.
Neue Auswertungen in LoopsLohn: Lohnentwicklung; Neue Auswertung zur übersichtlichen Darstellung der Lohnentwicklung (Brutto-/Nettolohn, Abzüge, Auszahlung) eines Mitarbeiters über die Zeit.
Jahresabrechnung; Neue Auswertung für eine übersichtliche Aufsummierung der Zahlungen und Abzüge eines Mitarbeiters.
Insgesamt umfasst das Update von LoopsFinanz und LoopsLohn über 50 neue Features und Bugfixes.
Alle Details finden Sie in den vollständigen Versionshinweisen:
📄 Versionshinweise LoopsFinanz
📄 Versionshinweise LoopsLohn
Fazit
Wir freuen uns sehr, die Version 5 von LoopsFinanz und LoopsLohn heute veröffentlichen zu dürfen.
Mit dieser neuen Generation unserer Buchhaltungssoftware haben wir die Grundlage für eine zukunftssichere, moderne und leistungsfähigere Buchhaltungssoftware geschaffen.
Hinter diesem Update steckt enorm viel Engagement und Leidenschaft – und wir hoffen, dass es Ihnen den Arbeitsalltag ein Stück erleichtert.
Für weitere Informationen, Feedback oder zur Bestellung kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Bestellseite.
Mehr Infos zur Loops Server-Version finden Sie hier.
Ihr Loops-Team
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Weiterlesen: LoopsFinanz5 & LoopsLohn5 - Mehr Leistung, Sicherheit und Flexibilität
Nach der letzten Lohnzahlung im Jahr müssen die Lohnabzüge überprüft werden. Die offiziellen Zahlen sind veröffentlicht und können nun angepasst werden.
Nachfolgend finden Sie die Beiträge an AHV / IV / EO / ALV per 1. Januar 2025. Bei den Abzügen gibt es nur eine Anpassung beim geringfügigen Lohn.
Geringfügiges Einkommen in der Schweiz
Das geringfügige Einkommen bezieht sich in der Schweiz auf Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, das im Jahr nicht mehr als CHF 2'300 und neu als CHF 2'500.- pro Arbeitgeber beträgt. Für solche Einkommen gelten vereinfachte Regelungen in Bezug auf die Sozialversicherungen.
Die Lohnabrechnung für Stundenlohn-Arbeitnehmer hat einige Besonderheiten. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Überblick über Bruttolohn, Abzüge und Zuschläge zu behalten. Dazu gehören auch Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Wie so oft zählen hier die kantonalen Regelungen.
Auch Sozialabgaben und gesetzliche Vorgaben spielen eine grosse Rolle.
In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie eine richtige Lohnabrechnung für Stundenlöhner aussieht. Wir zeigen die gesetzlichen Regeln und wichtige Punkte, auf die man achten sollte, um Fehler zu vermeiden.
Was muss ich zunächst beachten?
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob Ferien, Feiertage und Krankheit abgegolten sind und ob eine Krankentaggeldversicherung existiert.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere bei Sozialversicherungen und Zuschlägen.
📌 Tipp: Halten Sie alles im Arbeitsvertrag fest, um spätere Unklarheiten zu vermeiden!
Stundenlohn auf Basis des Monatslohnes berechnen
Wenn ein Monatslohn festgelegt wurde, kann daraus der Stundenlohn berechnet werden. Eine übliche Berechnung basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat:
52 Wochen pro Jahr
42 Stunden pro Woche
12 Monate
Monatslohn
Stundenlohn
CHF 5'000.00
CHF 5'000 / 182 = CHF 27.47 pro Stunde
Beispiel Lohnabrechnung Stundenlohn
Vergleich Stundenlohn mit Monatslohn
Um den Stundenlohn mit einem Monatslohn zu vergleichen, wird die Rechnung umgekehrt durchgeführt:
Stundenlohn
Monatslohn
CHF 27.47 pro Stunde
CHF 27.47 × 182 = CHF 4'999.54
🔎 Der Monatslohn von CHF 5'000.00 entspricht einem Stundenlohn von CHF 27.47 bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat.
Ferien- und Feiertagsentschädigung Stundenlohn
Ferien- und Feiertage sind nicht obligatorisch abgegolten. Dies muss zuvor klar kommuniziert und entsprechend auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden:
In diesem Beispiel setzt sich der Stundenlohn aus 91.77% Grundlohn und 8.33% Ferien- und Feiertagsentschädigung zusammen.
Ist Krankheit im Stundenlohn bezahlt?
(OR Art. 324a)
Wer auf Stundenlohnbasis arbeitet, stellt sich oft die Frage: Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin? In der Schweiz haben auch Stundenlohnangestellte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dies hängt ab von:
✅ Der Dauer des Arbeitsverhältnisses
✅ Vertraglichen Vereinbarungen
✅ Einer möglichen Krankentaggeldversicherung
Kein Lohn ohne Absicherung?
Grundsätzlich gibt es bei einem reinen Stundenlohn keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Wer nicht arbeitet, erhält auch keinen Lohn.
Dies betrifft insbesondere Anstellungen, die kürzer als drei Monate dauern.
Zuschlag für Krankheitsrisiko
Um dieses Risiko auszugleichen, zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschlag auf den Stundenlohn (z. B. 2–3 %). Falls dies der Fall ist, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung während einer Krankheit erfolgt.
⚠ Aber Achtung!
Ob der Zuschlag die Lohnfortzahlung ersetzt, hängt vom Vertrag ab.
Falls kein Vertrag oder keine ausdrückliche Regelung existiert, gilt OR Art. 324a weiterhin → d. h. nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung leisten (gemäss Berner, Basler oder Zürcher Skala).
Gesamtarbeitsverträge (GAV) können abweichende Regelungen haben!
📌 Tipp: Arbeitnehmer sollten in ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob ein Krankheitszuschlag enthalten ist und ob dies eine separate Lohnfortzahlung ausschließt.
Gesetzlicher Lohnanspruch nach OR
Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate gedauert, besteht gemäss OR Art. 324a ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Dauer ist durch die Berner, Basler oder Zürcher Skala geregelt.
Hier finden Sie einen Überblick der drei Skalen
Dies tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitgeber den oben erwähnten Zuschlag bezahlt.
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Viele Unternehmen haben eine Krankentaggeldversicherung, die ab dem 31. Krankheitstag 80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage zahlt.
✅ KTG beginnt meist ab dem 31. Krankheitstag
✅ Deckung: 80 % des Lohnes für max. 720 Tage
✅ Prämienaufteilung: Oft 50/50 zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer (KTG-Abzug)
✅ Keine AHV-/ALV-Abzüge auf Krankentaggeld
📌 Die Pensionskassenbeiträge können freiwillig weiterbezahlt werden, um Vorsorgelücken zu vermeiden.
Fazit
✔ Wichtig für Stundenlöhner: Prüfen Sie, ob ein Krankheitszuschlag im Stundenlohn enthalten ist. Falls ja, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung geleistet wird – dies muss jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sein!
✔ Ohne Krankentaggeldversicherung: Haben Sie Anrecht auf eine Lohnfortzahlung, zahlt der Arbeitgeber gemäss Skala für eine begrenzte Zeit den vollen Lohn.
✔ Mit Krankentaggeldversicherung: Nach 30 Tagen übernimmt die Versicherung 80 % des Lohnes.
📌 Tipp: Prüfen Sie Immer den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung, um zu wissen, ob und wie Sie abgesichert sind!
📌 Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie die wichtigen OR-Artikel oder sprechen Sie mit einem Lohnbuchhaltungs-Spezialisten. Eine korrekte Lohnberechnung ist nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch der Fairness und Rechtssicherheit.
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